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| Hartz4 Info. 1 Euro Job |
1 Euro Job
Die Fragen zum 1 Euro Job
1 Euro Job der absolute
Wahnsinn Kaffee trinken
ich habe mich freiwillig
für ein 1 Euro Job gemeldet.
In einer wolltätigen organisation gastronomischer art toll
dachte ich mal etwas zu tun.
Fehlanzeige die ersten Tage habe ich noch immer gefragt was darf ich
tun antwort meist wir haben keine Arbeit. Also Kaffetrinken Essen
Rauchen rumsitzen nichts tun. (Kaffe Essen kostenlos ein kleiner trost
aber 6 einhalb stunden nur nichts tun da könnte ich ja noch
zuhause bleiben.
Jetzt kommt der absollute Hammer ich bin Krank geworden man teilte mir
mit wen ich nicht weiter komme müste man den Platz wieder
vergeben Sie leben darvon. Sie erhalten ja 500 Euro Pro Monat
darfür das ich nichts tun darf
Zur Diskussion
1 € Job wie
lange muss man den machen ?
Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt laufe ich ja
täglich 8 Stunden über einen Friedhof jetzt ist meine
Frage :
Wie lange kann die Arge verlangen das ich so einen schwachsinn weiter
mache
Habe im letzten Jahr auf einem anderen Friedhof ja schon 5 Monate
verbracht wurde dann aber krank,und die Maßnahme war
hinfällig,jetzt läuft diese Maßnahme am
28.07.2007 ab und ich habe absolut keine Ahnung ob ich weiterhin dazu
gezwungen werden kann
Da sich ja seit Januar keiner der Herrschaften mal Blicken gelassen hat
um mal mit uns zu reden,wie alles weitergeht
Darf ich im Falle eines Falles ablehnen ohne eine kürzung zu
erwarten
Zur Diskussion
1,50 € Job und
Fahrtkosten?
Nachdem ich nun seit ca. einem Jahr
Hartz IV beziehe, will man mir nun einen 1,50 € Job
"aufdrücken". (bis 30 Std. / Woche).
Ist ja alles gut und schön, habe da nur ein Problem
mit den Fahrtkosten. Soll nämlich, bevor ich "heimatnah"
für 1,50 € pro Stunde eingesetzt werde, erst mal zwei
Wochen lang eine Maßnahme mitmachen, in der wohl festgestellt
wird, für was ich überhaupt geeignet bin. Auch
während dieser Maßnahme soll ich 1,50 € pro
Stunde bekommen, das wären also 9 € am Tag. Und jetzt
kommt der große Haken: der Ort, wo die Maßnahme
stattfinden soll, liegt 34,74 km von meinem Wohnort entfernt. Ich
müßte also pro Tag ca. 70 km fahren. Mein gutes
altes Auto (BJ 1986) schluckt locker 10 Liter Normalbenzin auf 100 km.
In meiner Gegend kostet der Liter zur Zeit mindestens 1,379 €.
Ich müsste also am Tag 9,65 € nur für Sprit
ausgeben (also Geld drauflegen). Es gibt dann noch die
Möglichkeit, mit dem Bus zu fahren. Da würde die
billigste Lösung 7,40 € pro Tag kosten. Allerdings
würde ich da im günstigsten Fall mindestens 3 Stunden
pro Tag im Bus sitzen und noch pro Fahrt 2 bis 3 mal umsteigen, aber
dafür hätte ich die riesige Summe von 1,60 €
übrig.
Jetzt meine Fragen:
1. Angenommen, ich trete diese Maßnahme nächste
Woche an, ab wann kann ich überhaupt damit rechnen, dass die 9
€ pro Tag auf meinem Konto erscheinen? Muß ich die
Fahrtkosten etwa vorstrecken?
2. Ist es zumutbar, pro Tag mindestens 3 Stunden im Bus zu sitzen, die
Wartezeiten beim Umsteigen nicht eingerechnet?
3. Falls das mit dem Bus nicht zumutbar ist und ich mit meinem Auto
fahren muss, kann ich zusätzliche Fahrtkosten geltend machen?
4. Kann man mich überhaupt dazu zwingen, so einen Job
anzunehmen? Ich habe zwei gute Ausbildungen gemacht (1.
Vermessungstechnikerin, 2. Umschulung zur Informatikerin). Leider ist
es schon einige Zeit her, dass ich diese Berufe ausgeübt habe
und meine Chancen, in diesen Berufen was zu finden, sind gleich null.
Wenn ich mich für andere Jobs (z.B. Produktionshelferin)
bewerbe, bekomme ich generell wegen meiner
"Überqualifizierung" Absagen. Das Arbeitsamt hat mir bisher
während meiner kompletten "Hartz IV-Karriere" 3
Vermittlungsvorschläge als Produktionshelferin (alle letztes
Jahr im September) unterbreitet, die auch an meiner
"Überqualifizierung" scheiterten.
Vermittlungsvorschläge, die im Zusammenhang mit meinen
erlernten Berufen stehen, habe ich garnicht erhalten. Auch eine
Weiterbildung (damit ich mein Computerwissen wieder auf den neuesten
Stand bringe), will mir das Arbeitsamt nicht finanzieren.
Wäre schön, wenn mir jemand Tipps geben
könnte. Vor allem würde mich interessieren, ob mir
das Arbeitsamt nicht zuerst die Möglichkeit geben muss, durch
eine Weiterbildungsmaßnahme (die ich sehr gerne machen
würde) wieder in meinen erlernten Beruf rein zu kommen.
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1-euro job
ich hatte gerade gestern eine
Informationsveranstaltung, in der mir und vielen vielen anderen
Arbeitsgelegenheiten vorgestellt wurden mit der Bedingung eine davon
anzunehmen.
Diese IV war so informativ, dass ich gerade mal weiß, ich
muß am 26.06. nocheinmal dort antanzen und bekomme dann
gesagt, ob ich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr in einem Motorverein eine
Ralley vorbereiten darf oder mich mit Kindern und Jugendlichen
beschäftige.
Eine weitere Information war, Fahrgeld gibt es nicht
zusätzlich - muß alles von 1,50
Aufwandsentschädigung beglichen werden.
Urlaub gibt es auch nicht. Wir haben gefälligst unsere Pflicht
zu tun. Es sollte nach Ausfüllen eines Formblattes (sollte
wahrscheinlich zum Profiling gehören) ein
persönliches Gespräch mit einem der Organisatoren der
Veranstaltung geben welches dann folgendermaßen ausfiel:
Ein mir nicht vorgestellter älterer Herr kam in meine
Bankreihe, nahm meinen ausgefüllten Zettel in die Hand,
schaute mich an und wollte schon zur Nachbarin gehen, als ich mich
dummerweise vorgestellt habe und ein weiterer Satz aus meinem Mund kam
"Entschuldigen Sie bitte, darf ich fragen wo und wieviel Stunden ich
beschäftigt werde?".Vollkommen überfordert kam die
Antwort "kann sein daß wir Sie in einem Motorsportverein
brauchen, 8-16 Uhr." Das wars. Reichlich viel Info. Reichlich viel
persönliches Gespräch.
Meine Motivation voller Elan mal eine solche Arbeitsgelegenheit
mitzumachen schwand. Ich muß dazu sagen ich bin 46 Jahre und
es wird bei uns in Sachsen, sicher nicht nur da, noch schwerer einen
"normalen" Vollzeitjob zu bekommen wenn man nicht 25 Jahre alt und
Berufserfahrung 30 Jahre ist. Trotzdem hab ich mal ausgerechnet,
daß ich bei 8 Stunden/5Tage-Woche a 1,50 ca 240 Euro
zusätzlich habe, Fahrkarte abgezogen bleiben 210,00 Euro. Und
die soll ich behalten können? und noch ein Problemchen habe
ich jetzt, mein Sohn beendet im August seine Lehre, meine Tochter
fängt ihr Staatsexamen an. Als Überraschung
für mich (seit 86 allein erziehend und
super-Verhältnis zu meinen "kleinen/großen") haben
sie trotz aller Geldknappheit gespart um mit mir im August ein
wahrscheinlich letztes Mal wegzufahren.
Ja, was nun......
Ich weiß, es ist ein langer 1. Beitrag von mir, aber mein
Frust ist groß und irgendwo muß man doch mal
"weinen" können. Danke fürs Lesen, Zuhören
und wer Tipps oder Tricks hat, immer gerne.
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Widerspruch gegen
„1-€-Job“
Der Beispieltext muss jeweils an den konkreten Fall angepasst werden.
Absender:
Name ........................................................
Straße
.......................................................
PLZ/Ort .....................................................
Kunden-Nummer und/oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft:
...................................................................
An
..........................................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................
.............................[Ort], den
...........................[Datum]
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom
.........................................................
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit nach
§ 16 Abs. 3 SGB II vom ....................................,
mir zugegangen am ....................................,
lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig
gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten
des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa
Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in
reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten.
Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für
„Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden
können“ (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit
Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit
eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine
reguläre Arbeit finden zu können.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur
zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1
SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten
[ hier konkret beschreiben] erhöhen aber nicht meine Chancen
auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über
entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und
Qualifikationen [hier konkret benennen].
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist
ebenfalls nicht erforderlich. [durch Aktivitäten belegen, z.B:
Durch meine zuverlässige und gewissenhafte ehrenamtliche
Tätigkeit bei .... bin ich mit den allgemeinen Anforderungen
einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.]
Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten
nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen mit
dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, „wenn die
Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden
soll“ – so Prof. Uwe Berlit, Richter am
Bundesverwaltungsgericht, in „info also“ 5/2003, S.
206“.
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit
zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung
anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
....................................
[Unterschrift]
Zur Diskussion
Wieviele Stunden Wochenarbeitszeit ist bei einem 1 Euro Job möglich in Hamburg möglich?
Die Wochenarbeitszeit bei einem 1 Euro Job in Hamburg ist auf maximal 30 Stunden begrenzt.
Wer Hinweise hat das die maximale Wochenarbeitszeit bei ein Euro Jobs in anderen Städten gleich oder anders ist kann dies gerne ins Forum eintragen.
Arbeitstunden
Für eure Fragen hier der Link zum Forum.
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