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Hartz4 Info. 1 Euro Job

1 Euro Job

Die Fragen zum 1 Euro Job









1 Euro Job der absolute Wahnsinn Kaffee trinken
ich habe mich freiwillig für ein 1 Euro Job gemeldet.
In einer wolltätigen organisation gastronomischer art toll dachte ich mal etwas zu tun.
Fehlanzeige die ersten Tage habe ich noch immer gefragt was darf ich tun antwort meist wir haben keine Arbeit. Also Kaffetrinken Essen Rauchen rumsitzen nichts tun. (Kaffe Essen kostenlos ein kleiner trost aber 6 einhalb stunden nur nichts tun da könnte ich ja noch zuhause bleiben.
Jetzt kommt der absollute Hammer ich bin Krank geworden man teilte mir mit wen ich nicht weiter komme müste man den Platz wieder vergeben Sie leben darvon. Sie erhalten ja 500 Euro Pro Monat darfür das ich nichts tun darf
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1 € Job wie lange muss man den machen ?
Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt laufe ich ja täglich 8 Stunden über einen Friedhof jetzt ist meine Frage :
Wie lange kann die Arge verlangen das ich so einen schwachsinn weiter mache 
Habe im letzten Jahr auf einem anderen Friedhof ja schon 5 Monate verbracht wurde dann aber krank,und die Maßnahme war hinfällig,jetzt läuft diese Maßnahme am 28.07.2007 ab und ich habe absolut keine Ahnung ob ich weiterhin dazu gezwungen werden kann 
Da sich ja seit Januar keiner der Herrschaften mal Blicken gelassen hat um mal mit uns zu reden,wie alles weitergeht 
Darf ich im Falle eines Falles ablehnen ohne eine kürzung zu erwarten
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1,50 € Job und Fahrtkosten?
Nachdem ich nun seit ca. einem Jahr Hartz IV beziehe, will man mir nun einen 1,50 € Job "aufdrücken". (bis 30 Std. / Woche).
 Ist ja alles gut und schön, habe da nur ein Problem mit den Fahrtkosten. Soll nämlich, bevor ich "heimatnah" für 1,50 € pro Stunde eingesetzt werde, erst mal zwei Wochen lang eine Maßnahme mitmachen, in der wohl festgestellt wird, für was ich überhaupt geeignet bin. Auch während dieser Maßnahme soll ich 1,50 € pro Stunde bekommen, das wären also 9 € am Tag. Und jetzt kommt der große Haken: der Ort, wo die Maßnahme stattfinden soll, liegt 34,74 km von meinem Wohnort entfernt. Ich müßte also pro Tag ca. 70 km fahren. Mein gutes altes Auto (BJ 1986) schluckt locker 10 Liter Normalbenzin auf 100 km. In meiner Gegend kostet der Liter zur Zeit mindestens 1,379 €. Ich müsste also am Tag 9,65 € nur für Sprit ausgeben (also Geld drauflegen). Es gibt dann noch die Möglichkeit, mit dem Bus zu fahren. Da würde die billigste Lösung 7,40 € pro Tag kosten. Allerdings würde ich da im günstigsten Fall mindestens 3 Stunden pro Tag im Bus sitzen und noch pro Fahrt 2 bis 3 mal umsteigen, aber dafür hätte ich die riesige Summe von 1,60 € übrig.
Jetzt meine Fragen:
1. Angenommen, ich trete diese Maßnahme nächste Woche an, ab wann kann ich überhaupt damit rechnen, dass die 9 € pro Tag auf meinem Konto erscheinen? Muß ich die Fahrtkosten etwa vorstrecken?
2. Ist es zumutbar, pro Tag mindestens 3 Stunden im Bus zu sitzen, die Wartezeiten beim Umsteigen nicht eingerechnet?
3. Falls das mit dem Bus nicht zumutbar ist und ich mit meinem Auto fahren muss, kann ich zusätzliche Fahrtkosten geltend machen?
4. Kann man mich überhaupt dazu zwingen, so einen Job anzunehmen? Ich habe zwei gute Ausbildungen gemacht (1. Vermessungstechnikerin, 2. Umschulung zur Informatikerin). Leider ist es schon einige Zeit her, dass ich diese Berufe ausgeübt habe und meine Chancen, in diesen Berufen was zu finden, sind gleich null. Wenn ich mich für andere Jobs (z.B. Produktionshelferin) bewerbe, bekomme ich generell wegen meiner "Überqualifizierung" Absagen. Das Arbeitsamt hat mir bisher während meiner kompletten "Hartz IV-Karriere" 3 Vermittlungsvorschläge als Produktionshelferin (alle letztes Jahr im September) unterbreitet, die auch an meiner "Überqualifizierung" scheiterten. Vermittlungsvorschläge, die im Zusammenhang mit meinen erlernten Berufen stehen, habe ich garnicht erhalten. Auch eine Weiterbildung (damit ich mein Computerwissen wieder auf den neuesten Stand bringe), will mir das Arbeitsamt nicht finanzieren.

Wäre schön, wenn mir jemand Tipps geben könnte. Vor allem würde mich interessieren, ob mir das Arbeitsamt nicht zuerst die Möglichkeit geben muss, durch eine Weiterbildungsmaßnahme (die ich sehr gerne machen würde) wieder in meinen erlernten Beruf rein zu kommen.
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1-euro job
ich hatte gerade gestern eine Informationsveranstaltung, in der mir und vielen vielen anderen Arbeitsgelegenheiten vorgestellt wurden mit der Bedingung eine davon anzunehmen.
Diese IV war so informativ, dass ich gerade mal weiß, ich muß am 26.06. nocheinmal dort antanzen und bekomme dann gesagt, ob ich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr in einem Motorverein eine Ralley vorbereiten darf oder mich mit Kindern und Jugendlichen beschäftige.
Eine weitere Information war, Fahrgeld gibt es nicht zusätzlich - muß alles von 1,50 Aufwandsentschädigung beglichen werden.
Urlaub gibt es auch nicht. Wir haben gefälligst unsere Pflicht zu tun. Es sollte nach Ausfüllen eines Formblattes (sollte wahrscheinlich zum Profiling gehören) ein persönliches Gespräch mit einem der Organisatoren der Veranstaltung geben welches dann folgendermaßen ausfiel:
Ein mir nicht vorgestellter älterer Herr kam in meine Bankreihe, nahm meinen ausgefüllten Zettel in die Hand, schaute mich an und wollte schon zur Nachbarin gehen, als ich mich dummerweise vorgestellt habe und ein weiterer Satz aus meinem Mund kam "Entschuldigen Sie bitte, darf ich fragen wo und wieviel Stunden ich beschäftigt werde?".Vollkommen überfordert kam die Antwort "kann sein daß wir Sie in einem Motorsportverein brauchen, 8-16 Uhr." Das wars. Reichlich viel Info. Reichlich viel persönliches Gespräch.
Meine Motivation voller Elan mal eine solche Arbeitsgelegenheit mitzumachen schwand. Ich muß dazu sagen ich bin 46 Jahre und es wird bei uns in Sachsen, sicher nicht nur da, noch schwerer einen "normalen" Vollzeitjob zu bekommen wenn man nicht 25 Jahre alt und Berufserfahrung 30 Jahre ist. Trotzdem hab ich mal ausgerechnet, daß ich bei 8 Stunden/5Tage-Woche a 1,50 ca 240 Euro zusätzlich habe, Fahrkarte abgezogen bleiben 210,00 Euro. Und die soll ich behalten können? und noch ein Problemchen habe ich jetzt, mein Sohn beendet im August seine Lehre, meine Tochter fängt ihr Staatsexamen an. Als Überraschung für mich (seit 86 allein erziehend und super-Verhältnis zu meinen "kleinen/großen") haben sie trotz aller Geldknappheit gespart um mit mir im August ein wahrscheinlich letztes Mal wegzufahren.
Ja, was nun......
Ich weiß, es ist ein langer 1. Beitrag von mir, aber mein Frust ist groß und irgendwo muß man doch mal "weinen" können. Danke fürs Lesen, Zuhören und wer Tipps oder Tricks hat, immer gerne.
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Widerspruch gegen „1-€-Job“
Der Beispieltext muss jeweils an den konkreten Fall angepasst werden.

Absender:
Name ........................................................
Straße .......................................................
PLZ/Ort .....................................................
Kunden-Nummer und/oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ...................................................................

An
..........................................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................
.............................[Ort], den ...........................[Datum]

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .........................................................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II vom ...................................., mir zugegangen am ....................................,

lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.

Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten.
Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für „Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können“ (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten
[ hier konkret beschreiben] erhöhen aber nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen [hier konkret benennen].
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. [durch Aktivitäten belegen, z.B: Durch meine zuverlässige und gewissenhafte ehrenamtliche Tätigkeit bei .... bin ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.]
Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, „wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll“ – so Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in „info also“ 5/2003, S. 206“.

Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten.



Mit freundlichen Grüßen

....................................
[Unterschrift]


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Wieviele Stunden Wochenarbeitszeit ist bei einem 1 Euro Job möglich in Hamburg möglich?
Die Wochenarbeitszeit bei einem 1 Euro Job in Hamburg ist auf maximal 30 Stunden begrenzt.
Wer Hinweise hat das die maximale Wochenarbeitszeit bei ein Euro Jobs in anderen Städten gleich oder anders ist kann dies gerne ins Forum eintragen.
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