Umzug mit Hartz 4 Alg 2
Die Fragen zum Thema Umziehen bei Hartz 4
Umzug & weiteres
Kind
ich bin schwanger und möchte nun zum 200 km entfernten
Kindsvater ziehen.
Soweit ich weiß darf die neue Whg bei Umzug nicht teurer sein
als die alte. wie sieht es aber aus wenn ein weiteres kind im anmarsch
ist ?
Bekomme ich dann mehr qm/miete bezahlt ? wenn ja, kann ich dann erst
nach der geburt in eine größere whg ziehen ?
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Umzug nach Osteuropa
Ich trage mich mit dem Gedanken, nach der Ukraine auszuwandern, habe
dort eine Zusicherung auf Arbeit erhalten.
Bekomme ich den Umzug von der Arge bezahlt und wie lange bekomme ich
noch Leistung.
Danke für jede Info.
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Fragen zu Umzug und
Wohngeld
Das Amt zahlt meine Whg nur noch diesen Monat voll, ab
nächsten Monat nur noch den Regelsatz. Dann fehlen mir 150
Euro. Das ist unfair da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
habe und so schnell gar nicht aus der Wohnung rauskomme (bekomme ALG 2
seit Mai).
1) Kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen?
2) Zahlt das Amt den Umzug? Ich bin klein und nicht besonders stark,
kann nicht mal den Fernseher tragen. Ich müsste eine
Umzugsfirma beauftragen die mir hilft.
3) Wird eine Umzugsfirma auch vom Amt gezahlt?
4) Ich brauche eine Waschmaschine, da meine alte kaputt ist. Werden die
Kosten vom Amt übernommen?
5) Gibt es noch Kleidergeld oder ist das abgeschafft?
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Übernahme der
Miete nach Umzug Ohne Genehmigung
ich bin ja nun ohne Genehmigung umgezogen.
Die Miete ist höher als von meiner alten Wohnung.
Jetzt hab ich nen Brief von der Arge bekommen, das sie mir weiterhin
nur die Miete zahlen, die ich bisher für die kleinere Wohnung
bekommen habe.
Dabei beziehen sie sich auf den § 22 Abs. 2.
Den hab ich mir grad durchgelesen... stimmt ja soweit auch.
Aber muss ich das jetzt als Sanktion sehen, wo ich für ne
gewisse Zeit nur die niedrige Miete bekomme oder is das jetzt bis zum
ende meiner Hartz4-Zeit.
Ich geh mal davon aus, das ein widerspruch wenig sinn macht, aber das
würde mich schon mal interessieren, ob das zeitlich begrenzt
ist ??
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Gezwungen zum Umzug
meine mutter sie möchte gerne mal wissen ob das amt sie zum
umzug zwingen darf "wenn" sie eine arbeit in einer anderen stadt
bekommen könnte?
bzw ob das amt überhaupt außerhalb der heimatstadt
auf stellensuche gehen darf??
weil sie mal irgendwo gehört haben will das frauen die
über 40 jahre alt sind nicht mehr umziehen
müßen,dürfen,können.
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Mobilitätshilfen
Auswanderung in die Schweiz
Ich lebe im Moment von Alg 2 und hab im -September diesen Jahres eine
Stelle in der Schweiz!
nun meine Frage:kann ich einen zuschuss vom Arbeitsamt berlin bekommen
für den Umzug mit meinen Möbeln?
würde mich sehr freuen über eine Antwort
Antwort:
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches können
Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung
aufnehmen, durch Mobilitätshilfen gefördert werden,
sofern dieses zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
Die Mobilitätshilfen umfassen unter anderem
Umzugskostenbeihilfe oder Beihilfen zum Kauf von Arbeitskleidung. Diese
Leistungen können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur
Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. Auch
Bezieher von Arbeitslosengeld II können unter
Umständen Mobilitätsbeihilfen zur Aufnahme einer
Beschäftigung im Ausland erhalten.
Entscheidungsträger ist die jeweils zuständige
Agentur für Arbeit, Kommune oder Arbeitsgemeinschaft.
Anmerkung:
Sowohl für Leistungen zur Unterstützung der Beratung
und Vermittlung, als auch für Mobilitätshilfen gilt,
dass man im Vorfeld einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen
muss. Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrer
zuständigen Agentur vor Ort oder Per Telefon
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Umzug verweigert
ich komme aus Magdeburg und bin 22 Jahre alt.Ich lebe
eigenständig seitdem ich 18 Jahre alt bin in einer eigenen
Wohung.
Beziehe seit gut 3 Jahren Leistungen vom Amt,momentan Hartz 4! LEIDER!
Ich lebte 2 Jahre in einem anderen Landkreis, außerhalb von
Magdeburg in einer Wohnung,dann zog ich zu einer guten Freundin zur
Untermiete nach Magdeburg.
Dort wohnte ich rund 6 Monate,dann zog sie aus und ich ebenfalls, in
eine eigene Wohnung-weiterhin in Magdeburg!
Nun will ich aus der Wohnung raus und wieder zu der Freundin zur
Untermiete! Das Amt sagt NEIN!Es muss ein trifftiger Grund
vorliegen.Ich muss schriftlich den Umzug beantragen..."und das kann
dauern"Ich darf nicht einfach umziehen, auch weil ich erst 6 monate in
meiner alten Wohnung wohne.Als ich konnterte das ich umziehen kann
sooft ich will,stiess lautes höhnisches gelächter aus
den Mündern zweier Sachbearbeiter!
Ich glaub das nicht,als ein Freund neulich von Magdeburg nach
Braunschwieg umzog,musste ebenfalls ein grund vorliegen-WEIL er von
einer in eine anderen KOMUNE gezogen ist,so sagte man ihm das
damals.Was ich auch verstehe.ABER wieso wird mir ein Umzug innhalb der
Komune verwehrt,wodurch sich meine Miete halbiert und durch das das
Arbeitsamt gleich NULL Kosten hat,weil ich den Umzug selbst finanziere
und keinerlei Ansprüche stelle.
Ist das Schikane?Gibt es Gesetze,womit ich diese Aussage widerufen
kann?Meine Kündigung ist bereits raus-zum 1.5.07-habe sehr
schnell einen Nachmieter gefunden.Dann stehe ich auf der
Straße!
Ich verstehe das alles nicht!Ich muss morgen wieder dorthin wegen einer
anderen Sache!Wie verhalte ich mich am besten?
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Auszug und Umzug nach
Trennung
Meine Frau bzw. Freundin hat sich von mir getrennt. Ich bin
natürlich völlig durch den Wind und muß
bzw. will aber nun ausziehen, weil ich das alles nicht mehr aushalte.
Wir wohnen in Berlin, wie groß darf da die Wohnung
für eine Person sein bzw. wie hoch die Miete?
Und, wie sieht das mit Kindern aus? Wir haben einen Sohn (13Jahre)und
das gemeinsame Sorgerecht. Er wird sehr oft bei mir sein. Hab ich da
irgendwelchen Anspruch auf eine größere Wohnung?
Auch hab ich kein einziges Möbelstück. Alles was wir
haben, hat sie auf ihren Namen gekauft. Hab ich da Anspruch auf eine
Erstausstattung?
Was muß ich alles beachten bei einem Umzug?
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Für eure Fragen hier der Link zum Forum.
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